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Widerruf

Rücktritt, Stornierung & Widerruf

Informationen zu Reisebuchungen bei Dobler Reisen

Bei Reisebuchungen gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Anders als bei klassischen Online-Warenbestellungen besteht bei Reiseleistungen nicht automatisch ein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht.

Welche Rücktritts- und Stornierungsbedingungen gelten, hängt insbesondere davon ab, ob es sich um eine Pauschalreise, eine einzelne Reiseleistung, eine Tagesfahrt oder um eine von uns vermittelte Reise eines anderen Reiseveranstalters handelt.

Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Regelungen.

1. Ihr Vertragspartner

Reisebüro Dobler Gesellschaft m.b.H. & Co KG
Stefan-Fadinger-Straße 13
4070 Eferding
Österreich

Telefon: +43 (0) 7272 / 2398
E-Mail: office@dobler.cc

Firmenbuchnummer: FN 645737p
Firmenbuchgericht: LG Wels
UID-Nr.: ATU81650946

Dobler Reisen ist als Reisebüro, Reiseveranstalter und Busunternehmen tätig. Je nach gebuchter Reise treten wir entweder selbst als Reiseveranstalter auf oder vermitteln Reiseleistungen anderer Veranstalter oder Leistungsträger.

Bitte geben Sie die Namen aller Personen an, für die die Stornierung bzw. der Rücktritt gelten soll.

2. Anfrage oder verbindliche Buchung

Eine unverbindliche Anfrage über unsere Website stellt noch keine verbindliche Reisebuchung dar.

Ein Reisevertrag kommt insbesondere zustande, wenn Ihre Buchung von uns beziehungsweise vom jeweiligen Reiseveranstalter verbindlich bestätigt wird.

Reisen können bei uns derzeit insbesondere über eine Anfrage auf der Website sowie telefonisch oder per E-Mail gebucht werden.

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie die für Ihre Reise maßgeblichen Informationen und Bedingungen.

Bei vermittelten Reisen gelten zusätzlich beziehungsweise vorrangig die Reise- und Stornobedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die Ihnen im Zuge der Buchung zur Verfügung gestellt werden.

Pauschalreisen

3. Kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht bei Pauschalreisen

Für Pauschalreisen besteht grundsätzlich nicht das bei vielen Online-Käufen bekannte 14-tägige Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

Pauschalreisen sind vom Anwendungsbereich dieser allgemeinen FAGG-Regelungen ausdrücklich ausgenommen. Für sie gelten insbesondere die Bestimmungen des österreichischen Pauschalreisegesetzes (PRG).

Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Pauschalreise persönlich im Reisebüro, telefonisch, per E-Mail oder über eine Online-Benutzeroberfläche gebucht wird.

4. Rücktritt vor Beginn einer Pauschalreise

Sie können vor Beginn einer Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Bei einem solchen Rücktritt kann der Reiseveranstalter eine angemessene und vertretbare Entschädigung beziehungsweise Stornogebühr verlangen.

Die Höhe richtet sich insbesondere danach,

  • wie lange vor Reisebeginn der Rücktritt erklärt wird,
  • welche Aufwendungen durch den Rücktritt erspart werden und
  • ob beziehungsweise in welchem Umfang die Reiseleistungen anderweitig verwendet oder verkauft werden können.

Sind im jeweiligen Reisevertrag oder in den anwendbaren Reisebedingungen angemessene Stornopauschalen vorgesehen, werden diese entsprechend angewendet.

Auf Verlangen des Reisenden ist die Höhe der verlangten Entschädigung zu begründen.

5. Kostenfreier Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen

Sie können vor Beginn einer Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsentschädigung zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die

  • die Durchführung der Pauschalreise oder
  • die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort

erheblich beeinträchtigen.

Dies können je nach konkreter Situation beispielsweise schwerwiegende Sicherheitsprobleme, Naturkatastrophen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse sein.

In einem solchen Fall besteht Anspruch auf die vollständige Erstattung der für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen. Ein darüber hinausgehender zusätzlicher Entschädigungsanspruch besteht aufgrund dieses Rücktritts grundsätzlich nicht.

Ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, muss immer anhand der konkreten Situation und der gebuchten Reise beurteilt werden.

6. Krankheit oder persönliche Gründe

Eine Erkrankung, ein Unfall, eine berufliche Verhinderung oder sonstige persönliche Umstände berechtigen grundsätzlich nicht automatisch zu einem kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag.

Ein Rücktritt ist zwar möglich, es können jedoch die jeweils vereinbarten beziehungsweise gesetzlich zulässigen Stornokosten entstehen.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer geeigneten Reise- und Stornoversicherung.

Informationen zum Reiseschutz finden Sie auf unserer Website.

7. Übertragung der Pauschalreise auf eine andere Person

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Pauschalreise auf eine andere Person übertragen werden, sofern diese Person sämtliche Bedingungen des Reisevertrages erfüllt.

Die Verständigung über die Übertragung muss innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn erfolgen. Eine Mitteilung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn gilt nach dem Pauschalreisegesetz jedenfalls als rechtzeitig.

Für tatsächlich durch die Übertragung entstehende zusätzliche Kosten können entsprechende Entgelte verrechnet werden.

Bitte kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, wenn Sie eine Reise auf eine andere Person übertragen möchten.

Tagesfahrten und einzelne Reiseleistungen

8. Tagesfahrten unter 24 Stunden

Reisen mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden ohne Übernachtung fallen grundsätzlich nicht unter das Pauschalreisegesetz. Dies betrifft insbesondere viele klassische Tagesfahrten.

Für diese Fahrten gelten die jeweils bei der Buchung mitgeteilten Vertrags- und Stornierungsbedingungen sowie die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.

Ein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht allein deshalb, weil die Buchung telefonisch, per E-Mail oder über das Internet erfolgt, besteht bei einer reinen Personenbeförderung grundsätzlich nicht. Das FAGG ist auf Verträge über die Beförderung von Personen nur sehr eingeschränkt anwendbar.

9. Veranstaltungen, Eintrittskarten und termingebundene Leistungen

Bei bestimmten Reisen sind Eintrittskarten oder andere termingebundene Leistungen Bestandteil der Buchung, beispielsweise für:

  • Musicals,
  • Opern- und Festspielveranstaltungen,
  • Konzerte,
  • Theaterveranstaltungen,
  • Ausstellungen,
  • bestimmte Bahn- oder Sonderfahrkarten,
  • sonstige Freizeitveranstaltungen mit einem festgelegten Termin.

Für Freizeitdienstleistungen, bei denen ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich kein allgemeines 14-tägiges FAGG-Rücktrittsrecht. § 18 FAGG sieht hierfür eine ausdrückliche Ausnahme vor.

Insbesondere bereits verbindlich gebuchte oder ausgestellte Eintrittskarten können deshalb unabhängig von einem Rücktritt von der übrigen Reise mit Kosten verbunden oder nicht rückerstattbar sein.

In den derzeitigen Reiseinformationen von Dobler wird bereits darauf hingewiesen, dass bei fix gebuchten Eintritts- und bestimmten Zugkarten eine Zahlungspflicht bestehen kann und eine Rücknahme nicht möglich ist.

Die konkrete Behandlung richtet sich jedoch immer nach der jeweiligen Reise, der gebuchten Leistung und den Bedingungen des betreffenden Leistungsträgers.

Vermittelte Reisen

10. Reisen anderer Veranstalter

Dobler Reisen vermittelt neben eigenen Reisen auch Reisen und einzelne Reiseleistungen anderer österreichischer und internationaler Reiseveranstalter und Leistungsträger.

Wenn Dobler Reisen lediglich als Vermittler auftritt, ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Reiseveranstalter beziehungsweise Leistungsträger Vertragspartner für die jeweilige Reiseleistung.

Für Rücktritt, Stornierung, Umbuchung und Erstattung gelten in diesem Fall insbesondere die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters beziehungsweise Leistungsträgers.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Kommunikation und Abwicklung mit dem jeweiligen Veranstalter.

Stornierung und Rücktritt erklären

11. Wie kann ich von einer Reise zurücktreten?

Wenn Sie eine Reise stornieren beziehungsweise vom Reisevertrag zurücktreten möchten, informieren Sie uns bitte möglichst unverzüglich.

Sie erreichen uns unter:

Reisebüro Dobler Gesellschaft m.b.H. & Co KG
Stefan-Fadinger-Straße 13
4070 Eferding

Telefon: +43 (0) 7272 / 2398
E-Mail: office@dobler.cc

Zur eindeutigen Zuordnung geben Sie bitte nach Möglichkeit folgende Informationen bekannt:

Name der buchenden Person
Reiseziel beziehungsweise Bezeichnung der Reise
Reisetermin
Buchungs- oder Rechnungsnummer, sofern vorhanden
Namen der betroffenen Reisenden

Wir empfehlen aus Beweisgründen eine Erklärung in Textform, beispielsweise per E-Mail.

Die Wirksamkeit einer gesetzlich zulässigen Rücktrittserklärung hängt jedoch nicht davon ab, dass Sie ein bestimmtes von uns vorgegebenes Formular verwenden, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

12. Zeitpunkt des Rücktritts

Für die Höhe möglicher Stornokosten ist regelmäßig der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Rücktrittserklärung beim zuständigen Reiseveranstalter beziehungsweise bei der zuständigen Stelle eingeht.

Bitte beachten Sie daher, dass außerhalb unserer Geschäftszeiten übermittelte Nachrichten unter Umständen erst am nächsten Geschäftstag bearbeitet werden können. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt.

13. Erstattung bei Pauschalreisen

Besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch auf Rückzahlung, erfolgt die Erstattung bei Pauschalreisen grundsätzlich unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang der maßgeblichen Rücktrittserklärung beziehungsweise dem gesetzlich relevanten Ereignis.

Bei einem Rücktritt des Reisenden, für den eine zulässige Rücktrittsentschädigung anfällt, wird diese vom zu erstattenden Betrag abgezogen.

14. Mindestteilnehmerzahl

Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt wurde, kann der Reiseveranstalter unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Bei Pauschalreisen muss eine solche Absage spätestens innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist erfolgen, jedenfalls spätestens:

  • 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als sechs Tagen,
  • 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen,
  • 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen von weniger als zwei Tagen.

Bereits geleistete Zahlungen sind in diesem Fall entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückzuerstatten.

Dobler weist derzeit für die eigenen Katalogreisen auf eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen hin.

15. Reiseänderungen

Bei Pauschalreisen gelten für wesentliche Änderungen vor Reisebeginn die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes.

Wird eine wesentliche Eigenschaft der Reise erheblich geändert oder soll der Reisepreis unter den gesetzlichen Voraussetzungen um mehr als acht Prozent erhöht werden, kann dem Reisenden insbesondere das Recht zustehen, die Änderung anzunehmen oder ohne Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten.

Kleinere Änderungen des Reiseablaufs können im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zulässig sein, sofern der Gesamtcharakter der Reise dadurch nicht wesentlich verändert wird.

16. Reisepreis und Zahlung

Für die jeweilige Reise gelten die im Angebot beziehungsweise in der Buchungsbestätigung angeführten Zahlungsbedingungen.

Bei Eigenveranstaltungen von Dobler Reisen wird derzeit auf der Website darauf hingewiesen, dass bei Fixbuchung grundsätzlich eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten ist und die Restzahlung zwei Wochen vor Abreise fällig wird.

Abweichende Zahlungsbedingungen der konkreten Reise oder eines vermittelten Fremdveranstalters gehen vor.

Pauschalreiseschutz und Insolvenzabsicherung

17. Kundengeldabsicherung

Bei Pauschalreisen bestehen gesetzliche Schutzrechte für Reisende, insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der Pauschalreise und der Insolvenzabsicherung.

Dobler Reisen weist für Eigenveranstaltungen derzeit eine Insolvenzabsicherung über die Raiffeisenbank Region Eferding eGen und als Abwickler die Europäische Reiseversicherungs-AG aus. Das auf der Website bereitgestellte gesetzliche Informationsblatt bestätigt außerdem, dass Dobler für Eigenveranstaltungen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise trägt.

Die jeweils aktuellen Einzelheiten zur Absicherung ergeben sich aus den vorvertraglichen Informationen und den Buchungsunterlagen.

Kein Verzicht auf gesetzliche Rechte

18. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt

Diese Seite dient der allgemeinen Information über Rücktritt, Widerruf und Stornierung.

Maßgeblich sind im Einzelfall:

  • die gesetzlichen Bestimmungen,
  • der konkrete Reisevertrag,
  • die für die jeweilige Reise geltenden Reisebedingungen,
  • die vorvertraglichen Informationen und
  • bei vermittelten Reisen die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters beziehungsweise Leistungsträgers.

Zwingende gesetzliche Rechte von Reisenden und Verbrauchern werden durch diese Informationen nicht eingeschränkt.

Stand: September 2026


Was ich bei Dobler zusätzlich ändern würde

Bei meiner Prüfung sind drei Punkte aufgefallen, die ich parallel zur neuen Seite bereinigen würde.

1. Den Begriff „Widerrufsrecht“ nicht wie bei einem normalen Webshop darstellen. Auf Dobler würde ich im Footer und bei den Buchungen auf „Rücktritt & Stornierung“ verlinken. Das vermeidet, dass Kunden davon ausgehen, jede online gebuchte Reise könne 14 Tage kostenlos widerrufen werden.

2. Das bestehende Pauschalreise-Formblatt aktualisieren. Das aktuell verlinkte PDF nennt noch die „Reisebüro Dobler Gesellschaft m.b.H.“, während das aktuelle Impressum die „Reisebüro Dobler Gesellschaft m.b.H. & Co KG“ als Unternehmen nennt. Das sollte einheitlich sein.

3. Das Impressum bei den Rechtsgrundlagen aktualisieren. Dort werden noch „Konsumentenschutzgesetz, insbesondere §§ 31b bis 31f“ und ältere Reisebüro-Rechtsgrundlagen aufgeführt. Für die aktuellen Eigenveranstaltungen sollte insbesondere auf das Pauschalreisegesetz (PRG) und die aktuelle Pauschalreiseverordnung Bezug genommen werden.

Wichtig zum neuen Widerrufsbutton ab 1. Oktober 2026

Bei Dobler würde ich nicht einfach den gleichen Widerrufsbutton einbauen wie bei deinen klassischen Onlineshops. Die neue österreichische Rücktrittsfunktion nach § 13a FAGG gilt ab 1. Oktober 2026 für über Online-Benutzeroberflächen geschlossene FAGG-Fernabsatzverträge. Pauschalreisen sind aber ausdrücklich vom FAGG ausgenommen; bei reinen Personenbeförderungsverträgen ist das FAGG ebenfalls nur sehr eingeschränkt anwendbar.

Die aktuelle Dobler-Website beschreibt den Online-Vorgang außerdem als Anfrage, während verbindliche Buchungen auch per Telefon oder E-Mail erfolgen. Daher würde ich für Dobler statt eines gesetzlichen FAGG-Widerrufsbuttons eine eigene „Reise stornieren / Rücktritt erklären“-Seite mit Formular einrichten. Das Formular kann Buchungsnummer, Reise, Reisedatum, Reisende und E-Mail abfragen und anschließend automatisch eine Eingangsbestätigung versenden. Das wäre technisch sauber und für Kunden deutlich verständlicher.